Sie haben Anspruch auf Wohngeld wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Wohngeld ist eine Sozialleistung, die von Arbeitnehmern beantragt werden kann.
Gehen Sie mit erhobenem Haupt zu Ihrer Gemeinde und stellen Sie einen Antrag!
Es wird eine Mietbescheinigung vom Vermieter verlangt.
Erzählen Sie auch von der Absicht Kindergeldzuschlag zu beantragen.
Es wird nur Wohngeld gewährt, wenn zusammen mit Arbeitsentgeld, Unterhalt, Kindergeld und Kindergeldzuschlag mindestens das Geld in die Haushaltskasse fließt das bei einem Antrag auf Hartz 4 zur Verfügung steht.
Ab 2020 darf dieser Wert um 100 Euro unterschritten werden.
Übrigens: Wohngeld gibt es auch bei Arbeitslosengeld I