In den Jahren 2018 bis 2020 sind Verbesserungen bei dieser staatlichen Unterstützungsleistung in Kraft getreten.
Pro Kind sind rechnerisch 250 Euro angesetzt. Für Ein-Eltern kommen diese in der Regel nicht komplett zur Auszahlung, da der Unterhalt mit 45 % angerechnet wird.
Ob ein Antrag erfolgreich wäre kann vorher mit dem KiZ-Lotsen der Agentur für Arbeit geprüft werden.
Für Ein-Eltern mit 600-Euro-Job sollte zuerst Wohngeld beantragt werden und erst dann Kindergeldzuschlag. Achtung: nicht missverstehen: Beide Anträge sollten innerhalb einer Woche gestellt werden. Bitte nicht auf den Wohngeldbescheid warten sondern im Antrag auf Kindergeldzuschlag angeben, dass auch Wohngeld beantragt worden ist.
Hauptantrag: www.arbeitsagentur.de
Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit des Antrages von ca. 8 - 10 Wochen.