Mindestens 600 Euro müssen Sie nach staatlicher Vorgabe selber durch Erwerbsarbeit erwirtschaften. Erst dann greifen staatliche Maßnahmen wie Kinderzuschlag und Wohngeld. So hat es der Gesetzgeber vorgesehen.
Die Empfehlung ist allerdings mindestens mit 700 Euro zu kalkulieren. Dies kann ich durch Recherchen beim Jobcenter sowie beim Wohngeldamt sagen.
Mit einem 600-Euro-Job können alleinerziehende Arbeitnehmer/innen monatlich 582,58 Euro netto verdienen (Stand Januar 2024). Die Lohnabzüge sind gering. Lohnsteuer fällt gar nicht an. Sozialversicherungsbeiträge sind ermäßigt durch den so genannten Übergangsbereich (Midijob). Jedoch erwirbt Frau in allen Sozialversicherungszweigen volle Rechte.
Neben Alleinerziehenden können auch Frauen mit Steuerklasse 1 und Steuerklasse 4 von dem günstigen Verhältnis von Bruttolohn und Auszahlungsbetrag profitieren.
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