Ein-Eltern und mindestens 600 Euro Teilzeitarbeit.
Eigenes Entgelt und staatliche Unterstützung in herausfordernden Familiensituationen

Unterhaltsvorschuss

Wenn Elternteile ihre Unterhaltspflichten nicht erfüllen können oder wollen, dann kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt, einen Unterhaltsvorschuss bei der zuständigen Stadtverwaltung beantragen.

Tabelle:  Kind 0 - 5 Jahre      230 Euro pro Monat

                Kind 6 - 11 Jahre    301 Euro pro Monat

                Kind 12- 18 Jahre   395 Euro pro Monat

Stand 01.01.2024

Übrigens: Unterhaltsvorschuss gibt es auch für Witwen und Witwer wenn die Halbwaisenrente der Kinder nicht ausreicht.

Besonderheit wenn das Kind zwischen 12 und 18 Jahre alt ist:

Nur mit mindestens einem 600-Euro-Job besteht Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Die neue Kindergrundsicherung für Alleinerziehende hat einen Job für mindestens 600 Euro auch eingebaut.

Es wird ausserdem verlangt, dass beide Elternteile mit Namen bekannt sind.


Weitere Informationen erhalten Sie z.B. unter

www.familienratgeber.de

600-Euro-Job              Kindergeldzuschlag Theorie          

Kinderzuschlag Praxis                                              Finanzielle Basis-Übersicht