Wenn Elternteile ihre Unterhaltspflichten nicht erfüllen können oder wollen, dann kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt, einen Unterhaltsvorschuss bei der zuständigen Stadtverwaltung beantragen.
Tabelle: Kind 0 - 5 Jahre 230 Euro pro Monat
Kind 6 - 11 Jahre 301 Euro pro Monat
Kind 12- 18 Jahre 395 Euro pro Monat
Stand 01.01.2024
Übrigens: Unterhaltsvorschuss gibt es auch für Witwen und Witwer wenn die Halbwaisenrente der Kinder nicht ausreicht.
Besonderheit wenn das Kind zwischen 12 und 18 Jahre alt ist:
Nur mit mindestens einem 600-Euro-Job besteht Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Die neue Kindergrundsicherung für Alleinerziehende hat einen Job für mindestens 600 Euro auch eingebaut.
Es wird ausserdem verlangt, dass beide Elternteile mit Namen bekannt sind.
Weitere Informationen erhalten Sie z.B. unter