Wenn Elternteile ihre Unterhaltspflichten nicht erfüllen können oder wollen, dann kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt, einen Unterhaltsvorschuss bei der zuständigen Stadtverwaltung beantragen.
Tabelle: Kind 0 - 5 Jahre 150 Euro pro Monat
Kind 6 - 11 Jahre 202 Euro pro Monat
Kind 12- 18 Jahre 272 Euro pro Monat
(Stand: 01.07.19, Kindergeld in Höhe von 204 Euro wurde abgezogen)
Übrigens: Unterhaltsvorschuss gibt es auch für Witwen und Witwer wenn die Halbwaisenrente der Kinder nicht ausreicht.
Besonderheit wenn das Kind zwischen 12 und 18 Jahre alt ist:
Nur mit mindestens einem 600-Euro-Job besteht Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
Es wird ausserdem verlangt, dass beide Elternteile mit Namen bekannt sind.
Weitere Informationen erhalten Sie z.B. unter